So funktioniert der Bürgergeld-Rechner
Unser Rechner berechnet zunächst den Gesamt-Regelbedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft anhand der aktuellen Stufen (563 € / 506 € / Kinderstufen). Dazu addiert er Ihre monatlichen Wohnkosten (Kaltmiete + Heizung).
Vom Ergebnis werden anrechenbare Einkünfte abgezogen – unter Berücksichtigung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen (20–30 % des Überschusses je nach Höhe). Das Resultat ist Ihr geschätzter monatlicher Anspruch.
Eingabehilfe
| Feld | Was eintragen? | Tipp |
|---|---|---|
| Erwachsene | Alle erwerbsfähigen Personen 15–67 | Partner zählen zur Bedarfsgemeinschaft |
| Kinder unter 14 | Anzahl + Alter | Unterschiedliche Regelsätze je Altersstufe |
| Kaltmiete | Nettokaltmiete laut Mietvertrag | Ohne Strom und Internet |
| Heizung | Monatlicher Heizkostenanteil | Oder Jahresabrechnung / 12 |
| Nettoeinkommen | Summe aller Haushaltsmitglieder | Inkl. Kindergeld als Einkommen |
Beispiel mit Rechner
Alleinstehend, 0 € Einkommen, Kaltmiete 450 €, Heizung 80 €: Anspruch ca. 563 + 530 = 1.093 €. Alleinstehend, 900 € netto, gleiche Miete: Nach Freibeträgen verbleibt ein reduzierter Anspruch von ca. 350–400 € – exakt berechnen Sie oben im Rechner.
Häufige Fragen zur Berechnung
Kindergeld zählt als Einkommen und wird angerechnet – tragen Sie es bei den Einkünften mit ein. Unterhaltszahlungen werden je nach Richtung angerechnet oder als Bedarf berücksichtigt. Vermögen über der Freigrenze (40.000 € in der Karenzzeit) mindert den Anspruch.
Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen (Selbstständigkeit, Auslandsbezüge, Pflegebedürftigkeit) wenden Sie sich an eine Sozialberatung oder den Sozialverband.
Rechner-Tipp
Tragen Sie Warmmiete und Heizung getrennt ein. Kindergeld zählt als Einkommen. Mehrbedarfe (Alleinerziehend, Schwangerschaft) erhöhen den Regelbedarf – im Jobcenter-Antrag angeben.
Rechner-Anleitung
Ergebnis ist Schätzung – Jobcenter-Bescheid ist maßgeblich.
| Eingabe | Beispiel |
|---|---|
| Erwachsene | 2 |
| Kind 8 J. | 1 |
| Kaltmiete | 650 € |
| Netto | 1.200 € |
Freibeträge bei Erwerbseinkommen – so rechnet das Jobcenter
Diese Staffelung gilt für Erwerbseinkommen. Renten, Unterhalt und Kindergeld werden anders behandelt.
| Einkommenshöhe (brutto) | Freibetrag | Anrechnung |
|---|---|---|
| Minijob bis 603 € | 100 € + 20 % des Überschusses | Rest wird angerechnet |
| 603–1.000 € | 30 % des Überschusses | 70 % Anrechnung |
| 1.000–1.200 € | 20 % des Überschusses | 80 % Anrechnung |
| über 1.200 € | 10 % des Überschusses | 90 % Anrechnung |
Drei Beispielrechnungen zum Vergleich
Beispiel 1 – Alleinstehend, 0 € Einkommen, Kaltmiete 420 €, Heizung 90 €: Regelbedarf 563 € + KdU 510 € = 1.073 € Anspruch.
Beispiel 2 – Paar ohne Kinder, 1.400 € netto gesamt, Warmmiete 750 €: Regelbedarf 2 × 506 € = 1012 € + 750 € KdU = 1762 € Bedarf. Nach Freibeträgen verbleibt oft ein Teilanspruch von 200–400 €.
Beispiel 3 – Alleinerziehend, Kind 6 Jahre, 700 € netto, Miete 550 €: Regelbedarf 563 + 357 + Mehrbedarf 36 % (203 €) + 550 € KdU. Der Mehrbedarf erhöht den Gesamtbedarf – oft bleibt trotz Einkommen ein Restanspruch.
Wann der Rechner abweicht
Abweichungen entstehen bei: Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld wird auf 12 Monate verteilt), Vermögen über Schonbetrag, nicht gemeldeten Mehrbedarfen, unangemessener Miete (KdU-Kürzung), oder wenn Kinder außerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben.
Der offizielle Bescheid des Jobcenters ist maßgeblich. Nutzen Sie den Rechner zur Vorbereitung des Antrags und um zu prüfen, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt.
Nach der Berechnung: Antrag vorbereiten
Notieren Sie das Rechnerergebnis und vergleichen Sie es mit Ihren aktuellen Ausgaben. Wenn der Anspruch über 200 € liegt, lohnt sich der Antrag in der Regel. Stellen Sie den Antrag online über jobcenter.digital oder persönlich – auch vorläufig mit unvollständigen Unterlagen.
Legen Sie dem Antrag bei: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Gehaltsabrechnungen und Bescheide über andere Leistungen bei. Die Bearbeitung dauert vier bis acht Wochen, Leistungen werden ab Antragsdatum gewährt.
Nächste Schritte
Nach der Berechnung: Antrag beim Jobcenter stellen (jobcenter.digital). Unterlagen vorbereiten: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Gehaltsnachweise. Leistungen gelten ab Antragsdatum – nicht rückwirkend.
Bei positivem Ergebnis: Antrag sofort stellen, auch wenn Unterlagen noch fehlen. Nachreichen ist möglich. Widerspruch gegen Ablehnung innerhalb eines Monats beim Jobcenter einlegen.
Speichern Sie einen Screenshot des Rechnerergebnisses als Orientierung für das Beratungsgespräch im Jobcenter.
Rechner-Hinweis Bürgergeld-Rechner
Der Rechner zu Bürgergeld-Rechner liefert eine Schätzung – der Bescheid oder Vertrag bleibt maßgeblich.
Bei Bürgergeld-Rechner Eingaben mit Datum notieren, damit Sie später nachvollziehen können, was gerechnet wurde.
Für Bürgergeld-Rechner: Ergebnis mit den letzten drei Kontoauszügen oder Bescheiden gegenprüfen.
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze: Sozialgesetzbuch II (SGB II); Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bei Hilfebedürftigkeit ohne Erwerbsfähigkeit.
Der Bürgergeld-Rechner simuliert die Berechnung nach SGB II mit vereinfachten Freibeträgen. Maßgeblich ist ausschließlich der Bescheid des Jobcenters. Keine Rechtsberatung.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters.
Offizielle Quellen
Die folgenden Behörden und Gesetzestexte sind maßgeblich für die Einordnung:
Weitere Informationen: Quellen & Referenzen und Haftungsausschluss auf dieser Website.
- Bundesagentur für Arbeit – Bürgergeld (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld)
- SGB II Gesetzestext (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/)