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Bürgergeld

Bürgergeld-Rechner 2026 – Anspruch kostenlos berechnen

Mit unserem Bürgergeld-Rechner ermitteln Sie in 2 Minuten Ihren voraussichtlichen Anspruch – Regelbedarf, KdU und Einkommensanrechnung für 2026.

Aktualisiert: Ratgeber · Tabellen · FAQ

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So funktioniert der Bürgergeld-Rechner

Unser Rechner berechnet zunächst den Gesamt-Regelbedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft anhand der aktuellen Stufen (563 € / 506 € / Kinderstufen). Dazu addiert er Ihre monatlichen Wohnkosten (Kaltmiete + Heizung).

Vom Ergebnis werden anrechenbare Einkünfte abgezogen – unter Berücksichtigung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen (20–30 % des Überschusses je nach Höhe). Das Resultat ist Ihr geschätzter monatlicher Anspruch.

Eingabehilfe

FeldWas eintragen?Tipp
ErwachseneAlle erwerbsfähigen Personen 15–67Partner zählen zur Bedarfsgemeinschaft
Kinder unter 14Anzahl + AlterUnterschiedliche Regelsätze je Altersstufe
KaltmieteNettokaltmiete laut MietvertragOhne Strom und Internet
HeizungMonatlicher HeizkostenanteilOder Jahresabrechnung / 12
NettoeinkommenSumme aller HaushaltsmitgliederInkl. Kindergeld als Einkommen

Beispiel mit Rechner

Alleinstehend, 0 € Einkommen, Kaltmiete 450 €, Heizung 80 €: Anspruch ca. 563 + 530 = 1.093 €. Alleinstehend, 900 € netto, gleiche Miete: Nach Freibeträgen verbleibt ein reduzierter Anspruch von ca. 350–400 € – exakt berechnen Sie oben im Rechner.

Häufige Fragen zur Berechnung

Kindergeld zählt als Einkommen und wird angerechnet – tragen Sie es bei den Einkünften mit ein. Unterhaltszahlungen werden je nach Richtung angerechnet oder als Bedarf berücksichtigt. Vermögen über der Freigrenze (40.000 € in der Karenzzeit) mindert den Anspruch.

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen (Selbstständigkeit, Auslandsbezüge, Pflegebedürftigkeit) wenden Sie sich an eine Sozialberatung oder den Sozialverband.

Rechner-Tipp

Tragen Sie Warmmiete und Heizung getrennt ein. Kindergeld zählt als Einkommen. Mehrbedarfe (Alleinerziehend, Schwangerschaft) erhöhen den Regelbedarf – im Jobcenter-Antrag angeben.

Rechner-Anleitung

Ergebnis ist Schätzung – Jobcenter-Bescheid ist maßgeblich.

EingabeBeispiel
Erwachsene2
Kind 8 J.1
Kaltmiete650 €
Netto1.200 €

Freibeträge bei Erwerbseinkommen – so rechnet das Jobcenter

Diese Staffelung gilt für Erwerbseinkommen. Renten, Unterhalt und Kindergeld werden anders behandelt.

Einkommenshöhe (brutto)FreibetragAnrechnung
Minijob bis 603 €100 € + 20 % des ÜberschussesRest wird angerechnet
603–1.000 €30 % des Überschusses70 % Anrechnung
1.000–1.200 €20 % des Überschusses80 % Anrechnung
über 1.200 €10 % des Überschusses90 % Anrechnung

Drei Beispielrechnungen zum Vergleich

Beispiel 1 – Alleinstehend, 0 € Einkommen, Kaltmiete 420 €, Heizung 90 €: Regelbedarf 563 € + KdU 510 € = 1.073 € Anspruch.

Beispiel 2 – Paar ohne Kinder, 1.400 € netto gesamt, Warmmiete 750 €: Regelbedarf 2 × 506 € = 1012 € + 750 € KdU = 1762 € Bedarf. Nach Freibeträgen verbleibt oft ein Teilanspruch von 200–400 €.

Beispiel 3 – Alleinerziehend, Kind 6 Jahre, 700 € netto, Miete 550 €: Regelbedarf 563 + 357 + Mehrbedarf 36 % (203 €) + 550 € KdU. Der Mehrbedarf erhöht den Gesamtbedarf – oft bleibt trotz Einkommen ein Restanspruch.

Wann der Rechner abweicht

Abweichungen entstehen bei: Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld wird auf 12 Monate verteilt), Vermögen über Schonbetrag, nicht gemeldeten Mehrbedarfen, unangemessener Miete (KdU-Kürzung), oder wenn Kinder außerhalb der Bedarfsgemeinschaft leben.

Der offizielle Bescheid des Jobcenters ist maßgeblich. Nutzen Sie den Rechner zur Vorbereitung des Antrags und um zu prüfen, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt.

Nach der Berechnung: Antrag vorbereiten

Notieren Sie das Rechnerergebnis und vergleichen Sie es mit Ihren aktuellen Ausgaben. Wenn der Anspruch über 200 € liegt, lohnt sich der Antrag in der Regel. Stellen Sie den Antrag online über jobcenter.digital oder persönlich – auch vorläufig mit unvollständigen Unterlagen.

Legen Sie dem Antrag bei: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Gehaltsabrechnungen und Bescheide über andere Leistungen bei. Die Bearbeitung dauert vier bis acht Wochen, Leistungen werden ab Antragsdatum gewährt.

Nächste Schritte

Nach der Berechnung: Antrag beim Jobcenter stellen (jobcenter.digital). Unterlagen vorbereiten: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Gehaltsnachweise. Leistungen gelten ab Antragsdatum – nicht rückwirkend.

Bei positivem Ergebnis: Antrag sofort stellen, auch wenn Unterlagen noch fehlen. Nachreichen ist möglich. Widerspruch gegen Ablehnung innerhalb eines Monats beim Jobcenter einlegen.

Speichern Sie einen Screenshot des Rechnerergebnisses als Orientierung für das Beratungsgespräch im Jobcenter.

Rechner-Hinweis Bürgergeld-Rechner

Der Rechner zu Bürgergeld-Rechner liefert eine Schätzung – der Bescheid oder Vertrag bleibt maßgeblich.

Bei Bürgergeld-Rechner Eingaben mit Datum notieren, damit Sie später nachvollziehen können, was gerechnet wurde.

Für Bürgergeld-Rechner: Ergebnis mit den letzten drei Kontoauszügen oder Bescheiden gegenprüfen.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze: Sozialgesetzbuch II (SGB II); Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bei Hilfebedürftigkeit ohne Erwerbsfähigkeit.

Der Bürgergeld-Rechner simuliert die Berechnung nach SGB II mit vereinfachten Freibeträgen. Maßgeblich ist ausschließlich der Bescheid des Jobcenters. Keine Rechtsberatung.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Bescheid Ihres Jobcenters.

Offizielle Quellen

Die folgenden Behörden und Gesetzestexte sind maßgeblich für die Einordnung:

Weitere Informationen: Quellen & Referenzen und Haftungsausschluss auf dieser Website.

  • Bundesagentur für Arbeit – Bürgergeld (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld)
  • SGB II Gesetzestext (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/)

Häufige Fragen (FAQ)

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wie genau ist der Rechner?

Der Rechner nutzt die offiziellen Regelsätze 2026 und vereinfachte Freibeträge. Abweichungen zum Jobcenter-Bescheid sind möglich bei Mehrbedarfen, Sonderzahlungen oder komplexer Vermögenslage.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an Server übermittelt.

Was ist der Unterschied zum Wohngeld-Rechner?

Bürgergeld ist die Grundsicherung bei fehlendem Einkommen (SGB II). Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen (WoGG). Beide Leistungen schließen sich aus.

Kann ich den Ausdruck als Antrag verwenden?

Nein, der Rechner ersetzt keinen offiziellen Antrag. Er dient der Orientierung vor dem Antrag beim Jobcenter.

Welche Eingaben brauche ich?

Anzahl Erwachsene und Kinder (mit Alter), monatliche Warmmiete, Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Optional: Mehrbedarfe und Vermögen für genauere Schätzung.

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